"Wir kommen dem Ziel wieder ein Stück näher: Kärnten zum kinderfreundlichsten Land Europas machen. #kinderstipendium"

"Wir investieren in die Bildung und dadurch in die Zukunft unserer Kinder und eines erfolgreichen Kärnten!" #kinderstipendium

Das neue Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungs- gesetz ist ein weiterer Meilenstein.

Am 1. September 2023 ist das neue Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz in Kraft getreten. Dieses beinhaltet ein neues Fördersystem, welches unter anderem den gratis Kindergarten in Kärnten ermöglicht.

Um den Betreibern die Umstellung zu erleichtern, wurde eine Übergangsfrist von drei Jahren festgehalten – d.h. spätestens 2026/27 müssen alle ins neue Fördersystem umgestiegen sein. Von insgesamt 433 Kindergärten und Kindertagesstätten befinden sich schon 392 im neuen Fördermodell.
Kärnten blickt voraus – und sieht seine Kinder!

Jedes Kind verdient den besten Start ins Leben – unabhängig von Herkunft oder Einkommen der Eltern. Unsere Vision: Kärnten, die kinder- und -familienfreundlichste Region Europas.

Ein kurzer Blick in die beeindruckenden Zahlen:
Im Jahr 2022/23 haben rund 22.750 Kinder in 709 Ein- richtungen gelernt und gespielt.
Rund 3.600 engagierte Mitarbeiter*innen sind im Ein- satz, wobei fast 2.980 von ihnen direkt mit unseren Kindern arbeiten und sie fördern. Sie sind die wahren Held*innen, die unsere Kinder begleiten, bilden und be- treuen.

Kleinere Gruppen

Das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sieht ebenso kleinere Gruppen von maximal 20 Kindern vor. (die stufenweise Verkleinerung der Gruppen erfolgt bis 2028) Mit kleineren Gruppen schaffen wir intensiveres Lernen und mehr Aufmerksamkeit für jedes Kind. Und weil Qualität Raum braucht, expandieren wir mit einer Ausbauoffensive! Mehr Platz, mehr Möglichkeiten – für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das Gehalt der Pädagoginnen und Pädagogen wird um bis zu 40 Prozent angehoben, insbesondere bei privaten Trägern. Eine Kleinkindbetreuerin im 3. Berufsjahr kann z.B. 343 Euro netto mehr und eine Kindergartenpäda- gogin im 6. Berufsjahr 160 Euro mehr bekommen. Mehr Vor- und Nachbereitungszeiten sind ebenfalls geplant.

KÄRNTEN, WO DIE ZUKUNFT UNSERER KINDER GROSSGESCHRIEBEN WIRD!

Der Kärntner Landtag hat einen „Meilenstein für die Kinderbildung“ beschlossen: Die Kindergärten werden ab Herbst in ganz Kärnten gratis. Zudem verkleinert das Land die Gruppengröße stufenweise von 25 auf 20 Kinder. Und Pädagog:innen bekommen bis zu 40% mehr Gehalt.

Kindertgarten gratis Kärnten, Kaiser, Fellner, Schaunig

Wir machen Kärnten zur kinder- und familienfreundlichsten Region Europas!

Gratis Kindergarten in Kärnten

Alle Gruppen auf 20 Kinder verkleinert

Und viele weitere kinderfreundliche Maßnahmen!

Bis 2028

Gratis Kindergarten in Kärnten

Der Kärntner Landtag hat einen „Meilenstein für die Kinderbildung“ beschlossen: Die Kindergärten werden ab Herbst in ganz Kärnten gratis. Zudem verkleinert das Land die Gruppengröße stufenweise von 25 auf 20 Kinder. Und Pädagog:innen bekommen bis zu 40% mehr Gehalt.

Die Gruppen sollen stufenweise von 25 auf maximal 20 Kinder reduziert werden, um das Betreuungsverhältnis zu verbessern. Dadurch entstehen insgesamt 63 neue Gruppen.
Damit alle Gemeinden den Ausbau der Gruppen schaffen, hilft das Land mit einem Bildungsbaufonds, der jetzt aufgestockt wird.
Für die neuen Gruppen braucht es wiederum neues Personal. Das soll unter anderem durch bessere Arbeitsbedingungen angelockt werden: Mit der Gesetzesnovelle verordnet das Land eine Mindest-Gehaltstabelle. Dadurch bekommen Pädagoginnen und Pädagogen künftig bis zu 180€ mehr Netto-Gehalt.

Ab Herbst 2023

Neues Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz

Kärnten schreibt Geschichte: Ein Meilenstein und wohl einer der größten Reformschritte für Kärntens Kinderbildung- und Betreuung wurde heute beschlossen. Denn mit diesem neuen Gesetz, dessen Beschluss auch einer der bedeutendsten in der Geschichte des Landtages ist, schaffen wir mehr Qualität für die Kinder in der Elementarpädagogik, verbessern wir die Arbeitsbedingungen für Pädagoginnen und Pädagogen und attraktivieren wir den Job selbst und werden auch den gänzlich beitragsfreien Kindergarten damit etablieren. Damit steht jedem Kind in Kärnten ein Bildungs- und Betreuungsplatz zur Verfügung, unabhängig von der sozialen Stellung der Eltern bzw. Alleinerziehungsberechtigten. Es ist also ein Gesetz fern jeglicher sozialen Diskriminierung. Wir verfolgen ein klares Ziel: Kärnten soll kinder- und Familien freundlichste Region Europas werden. Kinderbildung- und Betreuung muss flächendeckend stattfinden, muss leistbar sein, muss durch unsere Pädagoginnen und Pädagogen gewährleistet sein – es geht immerhin um einen Standortfaktor für die Wirtschaft und um wohl die wesentlichste Investition in die Zukunft.

Februar 2023

100% für Kärntens Kinder und Familien

Ab 1. September 2022 werden die durchschnittlichen Kosten für einen Kinderbildungs- und betreuungsplatz zu 100 % vom Land Kärnten übernommen werden. Durch das Kärntner 100% Kinderstipendium profitieren 18.000 Kinder bzw. ihre Eltern von dieser gravierenden und vor allem nachhaltigen Entlastung. Für 10.000 Kinder wird der Betreuungsplatz völlig kostenlos sein (außer Essensbeitrag), für rund 8.000 Kinder, deren Kindergartenplatz jetzt schon teurer ist als der Durchschnitt, werden die Eltern nur mehr die Kosten über dem Durchschnitt tragen. Aber auch hier werden wir weitere Maßnahmen setzen, um diese, vorrangig von privaten Betreibern angebotenen Kindergartenplätze, kostenfrei zu stellen.

Ebenso wird für die Betreuung bei Tageseltern das Kinderstipendium von 70 Cent auf 1,50 Euro verdoppelt!

Ersparnis ansehenSeptember 2022

Novelle K-KBBG

K-KBBG (Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz)

Im Kindergartenjahr 2021/2022 soll weiterhin die Höhe des Kinderstipendiums in Form einer Kostenübernahme von 66% für den Zeitraum September 2021 bis inklusive August 2022 erfolgen, allerdings auf Basis der im Juni 2020 kärntenweit erhobenen durchschnittlichen Elternbeiträge unter Berücksichtigung einer 4%-Erhöhung im September 2020.
Die neuen Förderbeträge ab September 2021:

Kindertagesstätte halbtags € 103,- (jährliche Ersparnis € 1.236,-)
Kindertagesstätte ganztags € 157,- (€ 1.884,-)

Kindergarten halbtags € 70,- (jährliche Ersparnis € 840,-)
Kindergarten ganztags € 96,- (€ 1.152)

Weiters erfolgt eine Anpassung der Förderung für Tages- und Betriebstagesmütter von derzeit € 0,66,- auf € 0,70,- pro Betreuungsstunde.

September 2021

Kinderstipendium wird 12x ausbezahlt

Der Sommer 2020 war geprägt von der Corona-Pandemie. Viele Eltern und Erziehungsberechtigte waren durch Homeoffice, Kurzarbeit und verbrauchtem Urlaub mit den Kräften am Ende und haben für die Sommermonate für ihre Kinder eine Betreuungsmöglichkeit gesucht.
Das Land Kärnten hat schnell reagiert und an die Träger und Betreiber der elementarpädagogischen Einrichtungen appelliert, die elementarpädagogischen Einrichtungen über den Sommer geöffnet zu halten.
Im Gegenzug hat sich das Land Kärnten bereit erklärt, das Kinderstipendium 12 x statt wie bisher nur 11 x auszuzahlen.

VIDEOSeptember 2021

Zweite Etappe Kinderstipendium

Ein Jahr später, im Jahr 2019/2020, wurde das Kinderstipendium von 50% auf 66% der durchschnittlich in Kärnten eingehobenen Elternbeiträge angehoben. Die finanzielle Entlastung der Eltern und Erziehungsberechtigten erhöhte sich dadurch für den halbtägigen Besuch des Kindergartens von € 473,- auf € 616,-, für den ganztägigen Besuch von bisher € 693,- auf € 913,-. Die Förderung für die halbtägige Betreuung in einer Kindertagesstätte wurde nun auf € 1.012,- statt € 770,- erhöht und für den ganztägigen Besuch von € 1.155,- auf € 1.507,-. Die Betreuung bei Tagesmüttern wurde ab Herbst 2019 statt wie bisher mit € 473,- nun mit € 616,- gefördert!

VideoSeptember 2019

Erste Etappe Kinderstipendium

Mit Beginn des Kinderbildungs- und-betreuungsjahres 2018/2019 wurde der erste Schritt zur beitragsfreien Kinderbetreuung gesetzt. In dieser ersten Etappe wurde die Hälfte des durchschnittlichen Elternbeitrages für elementare Bildungseinrichtungen sowie für Tagesmütter und Tagesväter vom Land gefördert. Die Förderauszahlung erfolgt an die Rechtsträger der jeweiligen Einrichtungen, welche diese den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei den von ihnen vorgeschriebenen Elternbeiträgen monatlich in Abzug bringen.
Die finanzielle Entlastung für die Eltern und Erziehungsberechtigten war bereits in dieser ersten Etappe enorm. Für den halbtägigen Besuch im Kindergarten betrug die Ersparnis € 473,-, für den ganztägigen Besuch gar € 693,-. Noch stärker war die Entlastung bei den Kindertagesstätten. Hier betrug sie für den halbtägigen Besuch € 770,- und für den ganztägigen Besuch € 1.155,-. Die Betreuung bei Tagesmüttern wurde mit € 473,- gefördert.

VideoSeptember 2018

Wiedereinführung Valorisierung

Eine große Erleichterung für Träger bzw. Betreiber von elementarpädagogischen Einrichtungen hat die Wiedereinführung der Valorisierung rückwirkend mit 1. Jänner 2018 dargestellt. Die Valorisierung musste ja zur Bewältigung der HETA-Krise für zwei Jahre ausgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sei noch einmal allen Trägern und Betreibern für die Mithilfe beim finanziellen Gesundungsprozess Kärntens recht herzlich gedankt.

August 2018

Betriebstagesstätten

Eine der ersten Maßnahmen, die diesbezüglich gesetzt wurden, betraf die Verordnung bzw. die Fördervereinbarung für Betriebstagesstätten.
Damit wurde einem dringenden Wunsch der Wirtschaft Rechnung getragen.
Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet die arbeitsplatznahe Betreuung ihrer Kinder ein großes Stück mehr Lebensqualität, fällt doch die Hektik des täglichen Ablieferns und Abholens in oft weit entfernten Einrichtungen weg.

VideoJuni 2018

FAQ´s

Frequently Asked Questions – häufig gestellte Fragen

Mit dem Kärntner Kinderstipendium (KiStip) sorgen die SPÖ Kärnten und Landeshauptmann Peter Kaiser für eine massive finanzielle Entlastung der Eltern in Kärnten. Jedem Kind sollen die gleichen Bildungschancen gewahrt werden, unabhängig von der Höhe des Einkommens seiner Eltern. Mehr als 16.000 Kinder in ganz Kärnten profitieren jetzt schon von der Einführung des Kinderstipendiums.

Das Kärntner Kinderstipendium muss nicht beantragt werden. Es wird direkt zwischen dem Land Kärnten und den Betreuungseinrichtungen abgerechnet. Den Eltern wird der, um die Kostenübernahme des Landes verringerte, Betrag vorgeschrieben. Es entsteht daher kein zusätzlicher Aufwand.

  • Krippe und Kindertagesstätte (0 – 3 Jahre)
  • Kindergarten (von 3 bis 5 Jahren)
  • Tagesmütter/Tagesväter

Das Kinderstipendium gilt sowohl für private als auch für öffentliche Betreuungsplätze welche die erforderlichen Standards erfüllen. Näheres hierzu unter gesetzliche Grundlagen und Begriffe. (siehe ganz unten)

Ja, jedes Kind mit Hauptwohnsitz in Kärnten, welche eine Betreuungseinrichtung in Kärnten besucht, erhält das Kärntner Kinderstipendium.

Die Landesförderung wird für alle Kinder von 1 bis 5 Jahren bzw. bis zum Erreichen der Schulpflicht gewährt.

Leider nicht. Das Kärntner Kinderstipendium wird ab 20 Betreuungsstunden pro Woche in Kindertagesstätten und Kindergärten gewährt.

Kinder, die schulpflichtig sind, können das Kärntner Kinderstipendium nicht mehr beziehen. Jene Kinder, welche aufgrund der „Frühchenregelung“ ein weiteres Jahr im Kindergarten betreut werden, können auf Antrag der Eltern oder der Betreuungseinrichtung ein weiteres Kindergartenjahr das Kärntner Kinderstipendium beziehen.

Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (K-KBBG):
Die gesetzliche Grundlage für das Kärntner Kinderstipendium bildet das K-KBBG.
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen:
Elementare Bildungseinrichtungen, welche lt. Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (K-KBBG) seitens der Kärntner Landesregierung bewilligt wurden und Kinder zwischen dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Bildung und Betreuung aufnehmen.
Tagesmütter/Tagesväter:
lt. K-KBBG persönlich und fachlich geeignete Personen, welche den gesetzlichen Bestimmungen betreffend der Ausbildung und des Raumprogrammes entsprechen und seitens des Landes bewilligt wurden.
Träger/Rechtsträger:
Natürliche oder juristische Personen, welche dem § 4 des Kärntner Kinderbildungs- und betreuungsgesetz entsprechen und elementare Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen führen bzw. betreiben. Dies können Gemeinden oder private Einrichtungen sein.
Elternbeiträge: Die monatlich von Eltern oder Erziehungsberechtigten von den Rechtsträgern der jeweiligen Institutionen erhobenen Tarife für den Besuch eines Kindes in einer elementaren Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtung. Die Tarife werden von den Trägern mit Verordnung festgesetzt. Verpflegungskosten und Kosten für spezifische Angebote gelten nicht als Elternbeiträge und sind von der Förderung ausgenommen.